Kontakt
Wir sind immer für Sie da!
In schweren Zeiten ist es wichtig, einen verlässlichen und einfühlsamen Ansprechpartner zu haben. Unser engagiertes Team steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um Sie in allen Belangen rund um die Bestattung zu unterstützen und zu beraten.
So erreichen Sie uns:
Bestattungsinstitut J. Schneider Weiden
Inhaber Ellen Procher e.K.
Telefon: 0961 67 02 80 (24/7 erreichbar)
Mobil: 0171 21 28 55 2
Fax: 0961 61 9 59
E-Mail: www.bestattungen.schneider.weiden@t-online.de
Unsere Bürozeiten sind:
Von Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr (durchgehend)
samstags von 08:00 - 12:00 Uhr
(außerhalb der Bürozeiten gerne nach telefonischer Vereinbarung)
Wir sind telefonisch Tag und Nacht für Sie erreichbar!
Sie können uns jederzeit anrufen oder eine E-Mail senden.
Hier finden Sie Formulare und Checklisten
Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, wer im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Der Betreuer übernimmt dann die rechtliche Vertretung in den festgelegten Bereichen, wie Gesundheit, Finanzen und Aufenthaltsbestimmung.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls sie nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden. Sie dient der Sicherstellung, dass die medizinische Behandlung den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Ermächtigung, die es einer Vertrauensperson (dem Bevollmächtigten) erlaubt, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen und rechtliche Handlungen vorzunehmen, falls dieser nicht mehr in der Lage ist, dies selbst zu tun. Dies kann aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Kräfte notwendig werden.